Die Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, Bürgerbeteilgigung und Transparenz zu entwickeln und zu fördern. (Baden Württemberg pusht Open Government: “Eine Revolution, die das Regierungshandeln umdrehen könnte”). Auch MP Kretschmann wünscht sich in Interviews mehr Einfluss der Zivilgesellschaft.
Dass man es damit wirklich ernst meint, zeigt der Antrag, den Baden-Württemberg im Bundesrat zum Gesetzesentwurf für mehr Öffentlichkeitsbeteiligung eingereicht hat: (Änderungen die BW in den Ursprungsentwurf eingefügt, bzw. gestrichen hatte sind im Text Rot markiert)
Der Träger eines Vorhabens informiert die Behörde frühzeitig über die Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können. Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger eines solchen Vorhabens die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gibt (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung).
Hierbei sollen auch elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Die Behörde berät den Träger des Vorhabens über Inhalt und Umfang einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll (
möglichst) bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden.
In der Begründung führt das Land Baden-Württemberg auf, dass “die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht weit genug” gehe. Außerdem will man, “dass ein Vorhabenträger die Behörde bei bestimmten Vorhaben über seine Pläne zu informieren hat“.
In der Stellungnahme wird dazu noch gefordert, dass die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht auf Empfehlung und freiwilliger Basis, sonder verbindlich erfolgen müsse. Hervorgehoben sind außerdem die elektronischen Medien: “Zur Sicherung von mehr Transparenz ist darüber hinaus eine Soll-Vorschrift zur Nutzung elektronischer Informationstechnologien aufzunehmen.”
Außerdem beharrt die Stellungnahme darauf, dass der Kreis der betroffenen Öffentlichkeit weiter gefasst werden müsse und sich nicht nur auf “potentielle Einwender in anschließenden Verwaltungsverfahren” beschränken dürfe.
Die Änderungswünsche aus Baden-Württemberg wurden in den Beschluss des Bundesrates aber trotzdem nicht übernommen. Gerade auf den Punkt der elektronischen Medien bezogen, ist das mehr als schade und unverständlich. So besteht weiterhin die Gefahr, dass die “Öffentlichkeit” zum Aushang an Rathaus laufen oder Einsicht bei der Baubehörde beantragen muss.
Fazit: Zwei Schritte vor – und leider ein Schritt zurück!
Den kompletten Antrag, inkl. lesenswerter Stellungnahme gibt’s hier.