Langsam aber sicher schaffen es die Rufe nach Beteiligung auch bis in die Gesetzgebung. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Beteiligung der Öffentlichkeit an Großprojekten gestärkt werden soll. Der Titel des Ganzen:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) (Drucksache 171/12)
Das Gesetz sieht vor, dass Träger und Planer schon vor Antragsstellung die Öffentlichkeit in ausreichendem Maße über das Vorhaben und die Auswirkungen zu informieren haben. Als Begründung zur Gesetzesvorlage im Bundesrat steht im Entwurf:
Vor allem bei Großvorhaben, deren Auswirkungen über die Einwirkungen auf ihre unmittelbare Umgebung hinausgehen und die oft Bedeutung über ihren Standort hinaus haben, werden die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren als nicht mehr ausreichend empfunden. Hier ist ein zunehmendes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern.
Man muss sich wohl nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen, um den Gesetzesentwurf als langfristigen Erfolg der Bewegungen und Diskussionen rund um den Stuttgarter Bahnhof zu verbuchen.
Den kompletten Vorgang (und die Ellenlangen Gesetzesentwürfe) gibt es hier.