Die Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg zählt als Vorreiter, was die Entwicklung neuer Beteiligungsformen in der Landespolitik betrifft.
Als erstes Bundesland will Baden-Württemberg jetzt Bürgerbeteiligung verbindlich auf der mittleren Regierungsebene einführen, wie die dpa über unzählige Baden-Württembergische Zeitungen berichtet:
Bislang gebe es Vorgaben für Bürgerbeteiligung nur auf kommunaler Ebene oder ohne Verbindlichkeit. Erler will vom kommenden Jahr an verpflichtende Regeln für Ministerien, Regierungspräsidien und Landratsämter. »Dabei geht es um die Bürger, die betroffen und interessiert sind«, sagte die 66-Jährige. Als Praxisbeispiele, bei denen die neuen Vorgaben angewandt werden könnten, nannte sie Planungen im Straßenbau, beim Netzausbea für die Energiewende sowie bei der Schulentwicklung. So soll die Elternbeteiligung beim Thema Gemeinschaftsschule verbindlich werden.
Der Wunsch der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung, Gisela Erler: bessere Aufbereitung der Dokumentengrundlage für Entscheidungen; die finanzielle Einbeziehung von Bauprojekt-Investoren bei anstehenden Beteiligungsverfahren; klare und verbindliche Regelungen der Beteiligungsformen.
Das erinnert stark an den Vorstoß, den Baden-Württemberg vor einigen Monaten bereits im Bundesrat startete und scheiterte. (Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung: Baden-Württemberg forderte mehr Internet und Transparenz)
Aus Kreisen der Verwaltung hört man allerdings auch einigen Unmut über den Versuch die Beteiligungsformen “von Oben” zu erzwingen, was Erler aber durchaus bewusst ist:
»Um es mal überspitzt zu sagen, waren viele immer froh, wenn möglichst wenig Leute erschienen sind. Andererseits gab es auch schon immer die Fälle, in denen sich Bürgermeister und Regierungspräsidenten dem Volk gestellt haben und Prügel bezogen.«
(..)
»Viele klagen über zu wenig Personal und empfinden Bürgerbeteiligung eher als Belastung.«
Die Grundrichtung der Landesregierung in Baden-Württemberg scheint damit aber ein weiteres Mal gefestigt. Nicht zuletzt durch die klaren Vorgaben des Ministerpräsidenten.
{ 1 Kommentar }
Mein Mann hat die Idee, dass jeder Haushalt pro Person ein gewisses Kontingent an billigem Strom haben sollte und dass erst der Strom, der über dieses Mass hinausgeht, mit einer evtl auch höheren, zusätzlichen Abgabe für die Energiewende belastet werden sollte. Was halten Sie von dieser Idee, und wie könnte man sie ggf umsetzen?
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