Wenn es noch einen Beweis für die Entstehung und die wachsende Macht einer neuen (online)Bürgerlobby bedurfte, ist dieser wohl in den letzten Wochen erbracht worden. Unter Federführung von Axel Springer hatte die geballte Lobby-Power der deutschen Verlagswelt versucht ein “Leistungsschutzrecht” für Presseverleger im politischen Berlin durchzuboxen.
Im Netz hat sich deutlicher Widerstand gegen ein solches Recht formiert, das unzählige private Blogger und auch Unternehmen zu einfachen Abmahnopfern großer Verlage gemacht hätte. Selbst, wenn nur kleinste Textstellen oder Links der Überschrift auf einen Presseartikel hingewiesen hätten. Vielen sahen dadurch einen freien Informationsaustausch gefährdet.
Inzwischen ist das Bundesjustizministerium bei dem Entwurf ein ganzes Stück zurückgerudert, wie heise online berichtete:
Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Anlauf für ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet unternommen. Das Ministerium hat am Freitag einen deutlich entschlackten Referentenentwurf zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Laut dem heise online vorliegenden Papier sollen jetzt ausdrücklich nur noch Suchmaschinen von dem Gesetz betroffen sein. Blogger, die auf ihren Seiten Werbung schalten oder Micropayment-Verfahren nutzen, sollen mit dem neuen Entwurf nicht mehr von den Regelungen erfasst werden.
Hatte vor der letzten Bundestagswahl 2009, der Einfluss von Axel-Springer und Co. noch ausgereicht, um das Leistungsschutzrecht (bzw. den Schutz der alten Verlagsgeschäftsmodelle) im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zu platzieren, sieht es heute, drei Jahre später ganz danach aus, dass bei der endgültigen Abstimmung noch maximal eine sehr abgespeckte Version der ursprünglichen Fassung übrig bleibt. Wenn überhaupt.
Die Bundespolitik hat sich, wie es scheint, einmal mehr an der entstehenden Bürgerlobby orientiert. An den Diskussionen und Debatten, die vor allem im Netz geführt wurden.