Im Bundestag wurde letzte Woche das “E-Government-Gesetz” beschlossen. Besser spät als nie wurde damit eine Rechtsgrundlage für digitale Behördengänge geschaffen, wie das BMI verkündet:
Ziel des E‐Government‐Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse den elektronischen Austausch zwischen Bürger und Behörde sowie eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen. Das Gesetz schafft Standards für Bund, Ländern und Kommunen, die die Grundlage für eine nutzerfreundlichere, verlässliche und effiziente Basis-Infrastruktur sind.
Das Gesetz ermöglicht mehr und besseres E-Government in Deutschland. Im nächsten Schritt muss es entschlossen umgesetzt werden. Diesen bereitet das Bundesministerium des Innern im Auftrag des Bundes bereits vor.
So weit. So gut. Schade ist, dass das Gesetz im ersten Schritt nur auf Bundesebene Anwendung finden soll. Zwar werden durch sogenannte Auftragsangelegenheiten (z.B. Pass- und Meldewesen) auch die kommunalen und lokalen Ebenen erreicht. Der aus unserer Sicht spannendste Punkt – die Digitalisierung im lokalen Umfeld – bleibt aber vorerst außen vor.
Gerade die Möglichkeiten erweiterter Beteiligungsverfahren werden im lokalen Umfeld und nicht Bundesebene entwickelt und vorangetrieben. Es gibt aber auch erste Signale, dass von Seiten des Bundes die Einführung auf kommunaler Ebene unterstützt werden soll.
Technische Kritik kommt an dem eingesetzten Verfahren der DE-Mail auf. Datenschutzseitig ist das autorisierte Übermittlungsverfahren wohl als kritisch einzustufen.